Hygieneplan

Hygieneplan

Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie Arztpraxen und Zahnarztpraxen sind verpflichtet, die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden, allgemein anerkannten Regeln der Hygiene zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen zu treffen.


Die Leitungen der Einrichtungen sind deshalb verpflichtet, die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzuschreiben. In den Hygieneplänen sind infektionserkennende, -verhütende und -bekämpfende Maßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen für Geräte, Anlagen und Instrumentarien darzulegen.


Die Hygienepläne müssen differenziert beschriebene, auf die jeweilige Einrichtung und ihre Funktionsbereiche abgestimmte und verbindliche Vorgaben mit konkreten Handlungsanweisungen für alle hygienerelevanten Funktionsabläufe beinhalten. Die Hygienepläne sind mindestens jährlich oder anlassbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.


Ich unterstütze Sie gerne bei der Entwicklung eines Hygienemanagement-Systems für Ihre Praxis.


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